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Handy und Smartphone in der Schule – Was ist erlaubt?

handy-verbot-schuleEin Leben ohne Handy ist insbesondere für viele junge Menschen nicht mehr denkbar. Nach einer Studie besitzen mehr als 96 % der 12-19 jährigen und mehr als die Hälfte der 6-13 jährigen ein Handy oder ein Smartphone. Kein Wunder, dass diese Geräte oft für Ärger in der Schule sorgen. In diesem Beitrag möchte ich kurz erläutern, worauf die Schüler und Lehrer beim Thema „Handy in der Schule“ achten sollten.

Die Benutzung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe während der Fahrt ist unzulässig

Handy als Navigation während der Fahrt unzulässigDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Eintippen einer Adresse in die Navigationssoftware eines Mobiltelefons während der Fahrt die verbotene Benutzung gemäß § 23 Abs. 1a StVO darstellt und damit die erstinstanzliche Entscheidung des AG Essen bestätigt. „Auch wenn er (Autofahrer) mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene „Benutzung“. Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um die „Fahraufgabe“ zu bewältigen, während er ein Mobiltelefon benutze. Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, weil der Fahrzeugführer dann nicht beide Hände für die Fahraufgabe zur Verfügung habe“, so das Gericht.

OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2013, Az.: III-5 RBs 11/13

Handybenutzung im EU-Ausland wird billiger

Das Europäische Parlament hat den neuen EU-Roaming-Regeln zugestimmt. Ab 01.07.2012 wird die Handybenutzung im EU-Ausland deutlich billiger. Für abgehende Gespräche zahlen die Benutzer max. 29 Cent pro Minute; für ankommende Gespräche dürfen die Anbieter max. 8 Cent verlangen. Auch das Herunterladen von Daten wird deutlich günstiger. Pro Megabyte (MB) Daten dürfen nur noch max. 70 Cent verlangt werden. Das Empfangen von SMS bleibt kostenfrei; für das Versenden dürfen nur noch max. 9 Cent berechnet werden.  „Indem wir die Preise für Datenroaming begrenzt haben, haben wir einen Markt für die Smartphone-Generation geschaffen. Wir haben der Abzocke ein Ende bereitet, die jeder kennengelernt hat, der bei Auslandsreisen sein Mobiltelefon benutzt hat. Ich freue mich, dass die Europäische Union Jahr für Jahr Geld zurück in die Taschen der Bürger geben kann“, so die zuständige Kommissarin Neelie Kroes.

Automatische Datenverbindung verursacht eine 11.500 € Rechnung – Muss der Kunde zahlen?

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Mobilfunkteilnehmer seine durch mobiles Internet verursachte 11.500 € hohe Rechnung nicht zahlen muss, wenn sich die Verbindung automatisch durch das vorinstallierte Navigationssoftware aufbaut und der Mobilfunkanbieter nicht ausdrücklich auf die Kostenfolge hinweist. Die Mobilfunkanbieterin habe ihre Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem sie den Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Eine Verletzung vertraglicher Pflichten liegt damit vor, so dass dem Anbieter nach „Treu und Glauben“ nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zusteht, so das Gericht.

OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az.: 16 U 140/10

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