Nach einem Verkehrsunfall kommen als Schadenspositionen insbesondere in betracht der Ersatz des Fahrzeugsschaden, der Ersatz der Gutachterkosten (soweit der Fahrzeugschaden ca. 850,00 € überschreitet), Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, der Hausahltsführungsschaden (bei Verletzungen), Rechtsanwaltskosten, eine Kostenpauschale (die in der Regel mit 25,00 € ausgeglichen wird).
Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg