Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Heatballs, eine Art der alten Glühlampe, vorläufig nicht verkauft werden darf. Nach einer EU-Verordnung sollen herkömmliche Glühlampen bis Ende 2012 endgültig vom Markt verschwinden und durch Energiesparlampen ersetzt werden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei den Heatballs um Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung. Bei der Beurteilung sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht entscheidend, so das Gericht.
VG Aachen, Beschluss vom 26.07.2011, Az.: 3 L 43/11