Die Ablehnung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit der Begründung, dass man unterhalb der wünschenswerten Frauen-Quote liegt, verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
AG Hagen, Urteil vom 09.06.2008, Az.: 140 C 26/08