Ein Girokonto ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs unverzichtbar. Dennoch gibt es viele Menschen, die keins eröffnen können. Der Grund ist meistens ein negativer Schufa-Eintrag. Das könnte sich in der Zukunft ändern, denn das EU Parlament hat vor wenigen Tagen für ein „Girokonto für Jedermann“ (Basiskonto) gestimmt. Was sich nach dem Inkrafttreten neuer Regelung ändert, lesen Sie in diesem Beitrag.
Schlagwort: Girokonto
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden dass ein sog. P-Konto nicht mehr kosten darf als ein gewöhnliches Girokonto und damit die Preis- und Leistungsverzeichnisse zweier Sparkassen für unwirksam erklärt. Die beanstandeten Regelungen benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil die Beklagten mit der Führung eines Girokontos als P-Konto lediglich eine ihnen durch § 850k Abs. 7 ZPO auferlegte gesetzliche Pflicht erfüllen, wofür sie nach allgemeinen Grundsätzen kein gesondertes Entgelt – hier in Form höherer Kontoführungsgebühren – verlangen dürfen, so der BGH.
Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.11.2012 Az.: XII ZR 145/12 und XII ZR 500/11