Ich habe in meinem Artikel über die Einführung der Gesundheitskarte darauf hingewiesen, dass trotz weitgehender Regelung durch den Gesetzgeber nicht völlig egal ist, bei welcher Krankenkasse man sich versichert. Deutliche Unterschiede gibt es nicht nur bei Leistung, sondern auch beim Service. Deshalb haben dieses Jahr viele von derzeit rund 52,7 Millionen gesetzlich Versicherten ihre Krankenkasse gewechselt.
Schlagwort: Gesetzliche Krankenkasse
Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse eine Privatbehandlung zahlen muss, wenn der Versicherte aufgrund einer unzureichenden Aufklärung durch den Arzt von der Übernahme der Kosten durch den Versicherer ausgegangen ist. In diesem Fall sei es nicht sachgerecht, den Versicherten auf seinen gegenüber dem Arzt bestehenden Rückforderungsanspruch wegen unwirksamer Vergütungsvereinbarung zu verweisen, den er gegebenenfalls vor dem Zivilgericht geltend machen müsse, so das Gericht.
Hessisches LSG, Urteil vom 28.04.2011, Az.: L 8 KR 313/08