Seit einigen Jahren besteht die Verpflichtung für Banken, ihre Kunden über die Provision zu unterrichten, die sie bei der Vermittlung einer bestimmten Geldanlage erhalten. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Verpflichtung erreichen, dass der Anleger, bevor er etwas kauft, unschwer erkennen kann, was der Berater bei der Vermittlung wirklich verdient. Es existiert bis heute allerdings eine Gesetzeslücke, die immer mehr Banken ausnutzen, um ihrer Aufklärungspflicht nicht nachzukommen.