...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Gebührenpflicht

PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig

Auch das OVG Münster hat ein Grundsatzurteil zum Thema Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC´s getroffen.

Ein PC mit Internetzugang, der privat bereitgehalten wird, ist rundfunkgebührenpflichtig, denn ein internetfähiger Rechner ist ein sog. „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, so das OVG für das Land NRW.

(Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09)

Ist ein ausschließlich beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ? ?

Der Streit, ob ein beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ist,  geht weiter !

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof meint ja. Auch außschließlich beruflich genutze PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig, auch wenn sie nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden. 

Urteil vom 19.05.2009; Az.: 7 B 08.2922

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén