Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp
Rechtsschutzversicherungen werden von vielen Menschen abgeschlossen, um sich bei Streitfällen anwaltliche Hilfe zu holen oder um eine Streitfrage vor Gericht klären zu lassen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht jede Versicherung wirklich hält, was sie verspricht.
Grundlage für die Versicherungsbedingungen sind in den meisten Fällen die von der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegebenen Musterbedingungen, an die sich viele Anbieter halten. Allerdings können die individuellen Vertragsbedingungen mitunter stark davon abweichen, weshalb Versicherte das Kleingedruckte in jedem Fall individuell prüfen sollten.
Um Versicherungsnehmer nicht unangemessen zu benachteiligen, hat auch die Verbraucherzentrale Hamburg im Juni 2010 insgesamt 17 verschiedene Rechtsschutzversicherer abgemahnt, die in ihren Verträge intransparente Bedingungen nutzen, die Kunden im Ernstfall deutlich benachteiligen würden. So sollen Versicherungsnehmer beispielsweise alles vermeiden, was zu einer Erhöhung der Rechtskosten führen könnte. Nähere Erläuterungen suchen Versicherte allerdings vergeblich. So ist es unter Umständen möglich, dass der Versicherungsschutz verloren geht, wenn Vertragsinhaber vorab eine außergerichtliche Einigung versuchen. Selbst bei Fehlern des eigenen Rechtsanwalts ist es durchaus möglich, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Die Versicherungsunternehmen sind jetzt aufgefordert, ihre Bedingungen transparenter zu gestalten, um Verbrauchern Klarheit bei ihrem Versicherungsumfang zu ermöglichen.
Doch nicht nur diese Bedingungen können Versicherte aufs Glatteis führen, denn die Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht alles. Ausgeschlossen sind beispielsweise Rechtsstreitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, auch gemeinsam versicherte Personen, etwa Ehepaare, können die Rechtsschutzversicherung nicht für Streitigkeiten untereinander einsetzen. Letztlich schließen die Versicherungen auch vorsätzlich begangene Straftagen sowie Streitigkeiten bei Spiel- und Wettverträgen sowie Auseinandersetzungen im Baurecht aus.
Insbesondere im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 und 2010 häufigen sich die Klagen von Kleinanlegern, die mit der Beratung ihrer Bank unzufrieden sind und aufgrund mangelhafter Beratungen hohe Verluste verkraften mussten. Ob diese Kosten von Rechtsschutzversicherern übernommen werden, war lange Zeit strittig, allerdings tendieren immer mehr Richter auf die Seite der Verbraucher, weshalb die Rechtsschutzversicherungen auch diese Kosten tragen müssen. Bei Neuverträgen lohnt jedoch ein Blick in die Allgemeinen Vertragsbedingungen, denn die Versicherungsunternehmen haben diese derart verändert, dass künftige Prozesse im Bereich der Anlegerklagen nicht mehr übernommen werden.
Auch im Bereich des Erb- und Familienrechts sollten Versicherte die Allgemeinen Vertragsbedingungen beachten, denn in diesen Fällen wird meist nur ein „Beratungs-Rechtsschutz“ vereinbart. Versicherte haben daraufhin zwar den Anspruch auf eine anwaltliche Beratung, sollte der Fall jedoch vor Gericht verhandelt werden, tragen Versicherte die Kosten in vollem Umfang selbst. Bei Steuerstreitigkeiten wiederum werden lediglich die Gerichtskosten übernommen, die Kosten für den Anwalt sowie die weiteren, außerhalb des Prozesses entstandenen Kosten müssen Versicherte selbst übernehmen.
Bei der Rechtsschutzversicherung gilt es einige Punkte zu beachten, daher ist unbedingt ein ausführlicher Rechtsschutzversicherung Vergleich anzuraten. Erst dann werden evtl. Schwachstellen und Leistungslöcher sichtbar.