Mehr als ein Drittel aller Mieter hatte schon mal Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter. Auch wenn der Ärger noch so groß ist – die Mieter eines Hauses sollten sich nicht zu öffentlichen Beleidigungen über ihre Vermieter hinreisen lassen. Wer seinen Vermieter mit „Sie sind ein Schwein“ betitelt, riskiert nicht nur eine Strafanzeige sondern auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.
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Wenn Sie die ganze Wohnung oder nur einzelne Räume untervermieten wollen, sollten Sie vorher unbedingt den Vermieter um Erlaubnis bitten. Sonst droht Ärger. Jetzt hat das Amtsgericht München entschieden, dass eine fristlose Kündigung nicht unwirksam ist, wenn ein Mieter die Wohnung unerlaubt untervermietet und auf Anfrage des Vermieters dies noch leugnet.