In der Entscheidung vom 14.12. 2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Vermieter von seinem Mieter auch für den Fall des Auszugs nicht verlangen kann, dass er die Wohnung komplett in Farbe „weiß“ streichen muss. Die Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe im Zeitpunkt der Rückgabe schränkt die Gestaltungsfreiheit des Mieters in einer Weise ein, die nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters gerechtfertigt ist. Diese Klausel benachteiligt den Mieter deshalb unangemessen und ist daher unwirksam, so der BGH.
Beschluss vom 14.12.2010 Az.: VIII ZR 198/10