Bisher konnte ein Unterhaltstitel im Ausland nur vollstreckt werden, wenn der Titel in dem Vollstreckungsstaat zur Zwangsvollstreckung zugelassen wurde. Dank der EU-Unterhaltsverordnung können ab sofort Unterhaltstitel ohne weitere Anerkennung im EU-Ausland vollstreckt werden. Die neue Regelung ermöglicht z.B. einem Unterhaltsgläubiger in Deutschland einen Gerichtsvollzieher in Frankreich direkt zu beauftragen. Die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche im EU-Ausland wird damit schneller, günstiger und effektiver.
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Die Europäische Kommission hat heute den Weg für die Erweiterung der EU frei gemacht. Zum 01.07.2013 wird Kroatien als 28. Mitgliedstaat in die Europäische Union aufgenommen. Ich möchte den kroatischen Behörden zu ihrer harten Arbeit während der vergangenen Jahre gratulieren. Und insbesondere gratuliere ich dem kroatischen Volk, so EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso heute.