Etwa 900.000 Deutsche leben dauerhaft in einem anderen EU-Staat, ohne die Staatsangehörigkeit der „neuen Heimat“ zu besitzen. Für diese Bevölkerungsgruppe gibt es bald neue Regeln wenn es ums Thema Erbrecht und Vererben geht, denn ab 17. August 2015 gilt für Erbfälle mit Auslandsbezug eine neue EU-Verordnung. Die Idee, die dahinter steckt: das Erben in der EU soll vereinfacht werden, denn nach Schätzung der Bundesregierung gibt es ca. 450.000 Erbfälle mit Auslandsbezug pro Jahr. Was sich durch die neue Verordnung genau ändert und wer jetzt handeln sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.