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Freie Arztwahl in der EU – Was ändert sich ?

Freie Arztwahl in der EU - Patienten dürfen ab sofort ambulante Leistungen der Mediziner im EU-Ausland in Anspruch nehmenDurch die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU wurden Patientenrechte in der EU weiter verbessert. Ab sofort dürfen Bürger aller 28 EU-Länder ambulante medizinische Dienstleistungen (z.B. der Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder Zahnarzt) in einem anderen Staat der EU ohne vorherige Genehmigung eigener Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme für die freie Arztwahl wird nach Vorschriften geregelt, die im Herkunftsland des Patienten gelten.

EUGH stärkt weiter die Verbraucherrechte – Verbraucher können die Händler auch im Heimatland verklagen

Wer in einem anderen Land der EU etwas kauft, kann im Falle eines Streits von dem Gericht im Inland gegen den Händler klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit weiter die Rechte der Verbraucher bei grenzüberschreitendem Handel gestärkt. Dies gilt nicht nur bei einem Kauf per Internet oder Telefon sondern auch dann, wenn der Verbraucher ins Ausland gefahren ist. Die Voraussetzung für eine Klage vor heimlichem Gericht ist jedoch, dass das Angebot in irgendeiner Weise im Heimatland des Verbrauchers zugänglich gemacht wurde. Ein Internetinserat ist dafür ausreichend, so das Gericht.

EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 Az.: C-190/11

Handybenutzung im EU-Ausland wird billiger

Das Europäische Parlament hat den neuen EU-Roaming-Regeln zugestimmt. Ab 01.07.2012 wird die Handybenutzung im EU-Ausland deutlich billiger. Für abgehende Gespräche zahlen die Benutzer max. 29 Cent pro Minute; für ankommende Gespräche dürfen die Anbieter max. 8 Cent verlangen. Auch das Herunterladen von Daten wird deutlich günstiger. Pro Megabyte (MB) Daten dürfen nur noch max. 70 Cent verlangt werden. Das Empfangen von SMS bleibt kostenfrei; für das Versenden dürfen nur noch max. 9 Cent berechnet werden.  „Indem wir die Preise für Datenroaming begrenzt haben, haben wir einen Markt für die Smartphone-Generation geschaffen. Wir haben der Abzocke ein Ende bereitet, die jeder kennengelernt hat, der bei Auslandsreisen sein Mobiltelefon benutzt hat. Ich freue mich, dass die Europäische Union Jahr für Jahr Geld zurück in die Taschen der Bürger geben kann“, so die zuständige Kommissarin Neelie Kroes.

Mehr Rechte für Telefonkunden

Die EU-Kommission hat u.a. Deutschland aufgefordert, die Richtlinie über die Rechte der Telefonkunden endlich umzusetzen. Nach der Richtlinie, die bis zum 25.05.20011 in das nationale Recht umgesetzt werden sollte, bekommen die Telefonkunden die Möglichkeit, innerhalb eines Tages den Anbieter zu wechseln unter Beibehaltung der Telefonnummer. Des Weiteren soll der Kunde einen Anspruch auf klare Informationen über die angebotene Dienstleistung bekommen.

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