Kauft ein KFZ-Händler ein gebrauchtes im Ausland zugelassenes Fahrzeug von einem Verkäufer, der nicht gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeugs ist, dann kann er das Fahrzeug nicht gutgläubig erwerben, wenn er sich nicht die Einkaufsrechnung zeigen lässt und er auch keine anderen Erkenntnisse über das Eigentum des Verkäufers hat.
Zu den Mindestvoraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines gebrauchten in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs gehört, dass sich der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II – früher: den Kraftfahrzeugbrief – vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers überprüfen zu können. Beim Erwerb eines im Ausland angemeldeten Wagens dürfe der Käufer keinesfalls weniger Vorsicht walten lassen, als wenn er ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug erwirbt. Im Gegenteil seien beim Kauf eines Auslandsfahrzeugs im Inland im Hinblick auf mögliche Besonderheiten ausländischer Kfz-Papiere gesteigerte Anforderungen zu stellen. Notfalls müsse der Käufer die Hilfe eines sprachkundigen und mit den im Zulassungsstaat geltenden Regeln vertrauten Fachmanns in Anspruch zu nehmen, um die Eigentumslage zu klären, so das OLG Koblenz.
OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2010, Az.: 6 U 473/10