Die sogenannte E-Zigarette beschäftigt in der letzten Zeit immer mehr Gerichte. Diesmal wehrte sich ein Kölner Gastwirt gegen die angekündigte Ordnungsmaßnahme des zuständigen Ordnungsamtes, welches ihm verbieten wollte seinen Gästen den Genuss von E-Zigaretten in seiner Gaststätte zu verbieten. Wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hat, lesen Sie in diesem Beitrag.
Schlagwort: E-Zigarette
Die elektronische Zigarette auch E-Zigarette genannt ist wieder mal Gegenstand eines Gerichtsverfahrens geworden. Nachdem das Verwaltungsgericht München neulich darüber entscheiden musste, ob es sich bei E-Zigaretten um Arzneimittel handelt, musste sich diesmal das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage befassen, ob ein Online-Händler die E-Zigarette mit den Worten, sie sei „mindestens 1000 mal weniger schädlich als die Tabakzigarette“ und dass der einzige Schadstoff Nikotin sei, bewerben darf.
E-Zigaretten sind keine Arzneimittel
Diese Werbung hielt der klagende Verband als irreführend und verlangte von dem Händler die Unterlassung. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Händler in erster Instanz.