Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die seit Jahrzehnten als Hilfsmittel den Familiengerichten für die Berechnung des angemessenen Unterhalts zur Verfügung steht. Sie wird vom OLG Düsseldorf in Zusammenarbeit mit Deutschem Familiengerichtstag und anderen Oberlandesgerichten entwickelt. Sie dienst der Angleichung der Unterhaltsrechtsprechung in Deutschland, weil der Gesetzgeber bis heute keine gesetzliche Regelung der Höhe des Unterhalts geschaffen hat. Die Tabelle verwenden mittlerweile alle Gerichte in Deutschland. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns ausschließlich mit Kindesunterhalt, der seitens des Unterhaltspflichtigen geschuldet wird.
Schlagwort: Düsseldorfer Tabelle
Eltern, die nach der Trennung / Scheidung Unterhalt zahlen, stehen ab Januar 2011 50 € mehr zur Verfügung. Das OLG Düsseldorf teilte gestern mit, dass es ab Jahreswechsel seine Richtwerte in der sog. Düsseldorfer Tabelle ändern wird. Den berufstätigen Unterhaltspflichtigen stehen dann mindesten 950 statt bisher 900 € Selbstbehalt zu.
Die vollständige Tabelle finden Sie auf der Homepage des OLG Düsseldorf.