Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesministerium des Innern erarbeitete Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung für die Soldaten, Beamten und Richter des Bundes beschlossen. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) beträgt wieder für Beamte und Richter des Bundes sowie für Soldaten 60% eines Monatsbezugs. Mit diesem Signal würdigen wir die Leistungen unserer Soldaten, Beamten und Richter, die mit ihrem täglichen Dienst für unsere Sicherheit und für ein funktionierendes Staatswesen einstehen, so Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich.