Der Bundesrat hat heute das begleitete Fahren beschlossen. 17-jährige Jugendliche dürfen ab 2011 nach bestandener Prüfung einen PKW führen, wenn sie von einem erwachsenen Autofahrer begleitet werden.
Der erwachsene Autofahrer muss mindestens 30 Jahre alt sein, eine fünfjährige Fahrpraxis vorweisen können und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Wer mit 17 alleine fährt und dabei erwischt wird, muss seinen Führerschein wieder abgeben. Hinzu kommt ein Bußgeld und Verlängerung der Probezeit.