...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Bank

Haftung beim Missbrauch von EC-Karten

Folgender Fall: Eine Frau verfügt über ein Konto bei einer Bank. Mit einer Karte kann sie an Geldautomaten Geld von diesem Konto abheben. Laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Bank ist der tägliche Abhebebetrag jedoch auf 1000 Euro begrenzt. Eine Tages erhebt ein Unbekannter an verschiedenen Geldautomaten mit der Geheimzahl der Frau 6 mal 500 Euro ab. Die Frau ist entsetzt und meldet sich schnellstmöglich bei der Bank. Diese will nun von der Frau die 3000 Euro ersetzt bekommen. Der gesunde Menschenverstand spräche nämlich dafür, dass die Frau ihre Geheimnummer unsachgemäß zusammen mit der EC-Karte verwahrt habe. Dies sei die einzige Möglichkeit, für den unbekannten Dritten gewesen, an die Geheimzahl zu gelangen.

Ganz so einfach ist es nicht, urteilte nun der BGH (Urteil vom 29. November 2011 – XI ZR 370/10 ). Von einem solchen Geschehensablauf könne man zwar dann ausgehen, wenn die original EC-Karte von dem unbekannten Dritten verwendet worden sei. Es sei jedoch auch möglich, dass eine Kopie der EC-Karte zum Einsatz gekommen sei. In einem solchen Fall würde es naturgemäß gerade nicht auf der Hand liegen, dass EC-Karte und Geheimnummer gemeinsam entwendet worden seien. Dass die originale EC-Karte zum Einsatz gekommen sei, müsse die Bank beweisen. Gelingt ihr das, sähe es wohl schlecht für die Bankkundin aus.

Sie kann sich jedoch relativ sicher sein, höchstens 1000 Euro zahlen zu müssen. Hierbei handelt es sich nämlich über den bereits angesprochenen höchsten Abhebebetrag pro Tag. Dass der Täter diesen überschreiten konnte, habe die Bank sich selbst zuzuschreiben.

Entgelt für Benachrichtigung über Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift rechtmäßig

Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Sparkasse eine Gebühr verlangen darf, wenn sie ihren Kunden über eine nicht eingelöste Einzugsermächtigung (z.B. wegen mangelnder Kontodeckung) benachrichtigt. Damit weicht das Gericht von der Rechtsprechung des BGH ab, die allerdings vor Inkrafttreten der Richtlinie  2007/64/EG ergangen ist. Die Revision ist zugelassen; es bleibt abzuwarten, ob der BGH seine alte Rechtsprechung fortsetzen wird.

OLG Dresden, Urteil vom 26.05.2011, Az.: 8 U 1989/10

Bank darf unaufgefordert eine Kreditkarte zusenden

Eine Bank darf ihren Kunden weiterhin unaufgefordert eine Kreditkarte zusenden, wenn der Kunde die Möglichkeit erhält, durch Rücksendung eines unterschriebenen Vertrages die Karte zu aktivieren. Mit solchen Aktionen werde die Entscheidungsfreiheit des Kunden nicht unzulässig beeinflusst, da die Verbraucher die Funktionsweise einer Kreditkarte kennen, so der BGH.

BGH, Urteil vom 03.03.2011, Az.:    I ZR 167/09

Sicherungsgrenze der Einlagesicherung steigt ab 2011 auf 100.000 Euro

Die Sparer in der EU können sich doppelt freuen. Ab 2011 steigt EU-weit die neue einheitliche Sicherungsgrenze auf 100.000 €. Im Fall der Insolvenz einer Bank mussten die Kunden bisher binnen 3 Monaten entschädigt werden. Ab dem 01.01.2010 erhält der Kunde sein Geld innerhalb von 30 Tagen. Ein genauer Blick auf die Einlagesicherung lohnt sich trotzdem weiter. Viele Banken in Deutschland und Österreich sind zusätzlich Mitglied in einem privaten Entschädigungssystem.

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