Diese Entscheidung werden viele Bahnreisende begrüßen; allerdings könnte diese Entscheidung in der Zukunft auch für höhere Preise sorgen. Was ist geschehen? Die EuGH Richter haben entschieden, dass die Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, ungültig sind. Im konkreten Fall hat die österreichische Bundesbahn gegen die Anweisung der Aufsichtsbehörde geklagt, die der Bahn aufgab, eine Klausel zu streichen, nach der bei höherer Gewalt jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist. Die Bahngesellschaft berief sich auf eine Regelung im internationalen Recht, die die Haftung des Unternehmens ausschließt, wenn die Verspätung trotz aller Sorgfalt nicht vermieden werden konnte.