Immer häufiger sind in den Arzt- und Zahnarztpraxen Hinweisschilder anzutreffen, die die Patienten darauf hinweisen, dass sie dem Arzt eine Entschädigung in einer bestimmten Höhe schulden, wenn sie einen vereinbarten Termin, den sie nicht einhalten können, mindestens 48 Stunden vorher nicht absagen haben. Ob diese Vorgehensweise der Mediziner zulässig ist und worauf Sie als Patienten bei der Absage eines vereinbarten Arzttermins zu achten haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.