Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Der Gesetzgeber hat diesen Anspruch ausdrücklich in § 109 Gewerbeordnung festgeschrieben. Danach ist auf Wunsch auch ein so genanntes qualifiziertes Zeugnis auszustellen, d.h. ein Zeugnis, das sich auch auf Führung und Leistung erstreckt. Das so genannte einfache Zeugnis, das nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, spielt dagegen in der Praxis kaum eine Rolle.