Ein examinierter Krankenpfleger aus Rheinland-Pfalz fühlte sich von seinen Arbeitskollegen gemobbt. Er trug vor, die Kollegen hätten ihn beispielsweise im Gruppenbuch als unentschuldigt eingetragen, obwohl er sich krank gemeldet hat. Ferner behauptete er, er sei durch Mobbing am Arbeitsplatz krank geworden. Nun verlange er von seinem Arbeitgeber Schmerzensgeld.
Im Ergebnis jedoch ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass er die Beweislast für seine Vorwürfe trägt. Regelmäßig auftretende übliche und typische Konfliktsituationen sind als solche nicht geeignet den Vorwurf des „Mobbings“ auszufüllen, so die Koblenzer Richter.
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2012, Az.: 11 Sa 731/11