...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Arbeitgeber

Krankmeldung ab erstem Tag

ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ärztliches Attest verlangen darf.   Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt, so das Gericht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11

Wann darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn der Arbeitnehmer die Frage nach einer Schwerbehinderung unzutreffend beantwortet hat und die Täuschung für den Abschluss nicht ursächlich war. Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das setzt voraus, dass die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war, so das Bundesarbeitsgericht.

BAG, Urteil vom 07.07.2011, Az.: 2 AZR 396/10

Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen: Kündingung gerechtfertigt?

Ein Moslem ist Angestellter in einem großen Warenhaus. Er wird dort in der Getränkeabteilung eingesetzt. Eines Tages weigert er sich zu arbeiten. Seine Religion verbiete es ihm, Alkoholika zu vertreiben. Der Arbeitgeber war ob dieser Entscheidung nicht begeistert und sprach die Kündigung aus. Gegen diese setzte sich der Angestellte vor dem Bundesarbeitsgericht zur Wehr. Dieses entschied folgendermaßen: Eine derartige Kündigung ist grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn im gleichen Betrieb ein Betätigungsfeld existiere, welches mit der Religion zu vereinbaren sei, müsse der Arbeitgeber den religiösen Arbeitnehmer dort einsetzen. Diese Pflicht bestünde jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Art der religiösen Einwände genau mitteile (BAG, Entscheidung vom 24.2.2011).

Was darf der Arbeitgeber alles regeln?

Ein Arbeitgeber (eine Sicherheitsfirma die im Auftrag der Bundespolizei die Personenkontrollen am Flughafen durchführt) darf seinen weiblichen Mitarbeitern nicht vorschreiben die Fingernägel einfarbig zu tragen. Er darf ebenfalls nicht von seinen männlichen Mitarbeitern verlangen, bei Haarfärbungen nur die natürlich wirkenden Haarsfarben zu wählen.

Der Arbeitgeber darf aber:

  • Das Tragen von BHs, Bustiers, bzw. eines Unterhemdes verlangen
  • Diese Unterwäsche ist in weiß oder in Hautfarbe ohne Muster/Beschriftungen/ Embleme, etc. zu tragen bzw. anders farbige Unterwäsche darf in keiner Form durchscheinen
  • Feinstrumpfhosen sowie Socken dürfen keinerlei Muster, Nähte oder Laufmaschen aufweisen

Er darf des Weiteren verlangen, dass:

  • Die Haare immer sauber, niemals ungewaschen oder fettig wirkend zu tragen sind
  • Eine gründliche Komplettgesichtsrasur bei Dienstantritt; alternativ ist ein gepflegter Bart gestattet

LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2010 Az.: 3 TaBV 15/10

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