Die Hamburger Sparkasse muss einem geschädigten Lehman-Anleger 10.000 € zurückzahlen, die dieser mit bei der HASPA gekauften Lehman-Zertifikaten verloren hatte.
Die Sparkasse hat ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung aus dem mit dem Kläger geschlossenen Beratungsvertrag schuldhaft verletzt, weil sie u.a. dem Kläger verschwiegen hat, dass die Wertpapiere nicht durch die Einlagensicherung abgesichert sind, so das LG Hamburg.
LG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 310 O 4/09