Dass die Verbraucher immer wieder das Opfer von Kosten- und Abofallen im Internet werden, ist allgemein bekannt. Einige unseriöse Händler und Dienstanbieter versuchen immer wieder durch unklare und irreführende Gestaltung ihrer Homepages und Shops zu verschleiern, dass die angebotene Leistung tatsächlich Geld kostet. Der Gesetzesgeber hat (endlich) gehandelt und eine Gesetzesänderung zum Schutz der Verbraucher beschlossen. Künftig kommt ein Vertrag im Internet nur dann zustande, wenn der Anbieter dem Verbraucher vor dem Kauf alle erheblichen Informationen verständlich zur Verfügung stellt. Hierzu gehört vor allem der Hinweis auf etwaige Zahlungsverpflichtungen.
Schlagwort: Abofalle
Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss entschieden, dass die Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen sind. Den Urherbern drohen damit Haftstrafen von mindesten sechs Monaten. Das Gericht hat die Angeschuldigten nicht verurteilt, sondern die Vorinstanz verpflichtet die Anklage zu verhandeln. „Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen“, erklärte Hauke Hansen, Anwalt der Frankfurter Kanzlei FPS.