...auch für Nichtjuristen

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Ein verliebter Bankmitarbeiter darf nicht gefeuert werden

Der verliebte Mitarbeiter einer Bank, der sich die Handynummer einer Kundin aus den Kundendaten seines Arbeitgebers besorgt darf nicht rausgeworfen werden. Er hat mit seinem Verhalten gegen seine dienstlichen Pflichten verstoßen. Es war ihm nicht gestattet, die private Handynummer einer Kundin aus den  gespeicherten Daten zu verwenden, um ihr eine private SMS zu senden. Angesichts der Einmaligkeit des Fehlverhaltens sei die Änderungskündigung jedoch unverhältnismäßig gewesen. Eine Abmahnung hätte ausgereicht, so das Gericht.

LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 10.11.2011 –  Az.: 10 Sa 329/11

Rechte des Arbeitnehmers bei einer Abmahnung

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Kein Mobbing trotz mehrfacher unberechtigter Abmahnung

Ein Arbeitnehmer, der sich wegen ständiger Abmahnungen als Mobbing-Opfer ansieht, muss  den Vorwurf konkret nachweisen können. Dies gilt auch dann, wenn sich einige Abmahnungen nachträglich als unberechtigt erweisen. Abmahnungen, die sich Nachhinein als unwirksam erweisen, begründen den Mobbing-Vorwurf erst dann, wenn seitens des Arbeitgebers verwerfliche Motive hinzukommen, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2010 Az.: 6 Sa 256/09

Der Bahnstreik und das Arbeitsrecht

Die Bahn wird bestreikt und ich komme zu spät zur Arbeit, weil ich auf die Züge der Bahn angewiesen bin. Muss ich mit Abmahnung oder gar Kündigung rechnen? Was ist mit meinem Lohn? Wie muss ich mich verhalten?

Wenn der Arbeitnehmer wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit kommt, drohen ihm aus meiner Sicht keine Konsequenzen, wenn ein zwei Punkte beachtet. Zunächst sollte er seine Verspätung dem Arbeitgeber rechtzeitig anzeigen. Des Weiteren ist der Arbeitnehmer verpflichtet sog. „alternative Wege“ zu suchen, wenn der Streik rechtzeitig angekündigt wurde. Dies allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren.     

Beim Lohn sieht es allerdings nicht so gut aus. Ein Streik gehört (meiner Meinung nach) zum allgemeinen Lebensrisiko, daher „Kein Lohn ohne Arbeit“.  

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