Der Einkauf im Internet wird immer beliebter. Einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes zu folge, haben 74 % der Internetnutzer in Deutschland schon mal über das Internet etwas gekauft oder eine Dienstleistung bestellt; Tendenz steigend. Verständlich ist, dass die Anzahl der Internetshops von Tag zu Tag steigt, denn viele kleine Händler wollen an dem Profit teilhaben. Einige dieser Unternehmer starten mit ihrem virtuellen Kaufhaus ohne dabei die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Webshops zu schaffen. Die Folge ist oft die Abmahnung, die Kosten von mehreren Tausend Euro auslösen kann. In diesem Beitrag möchte ich auf die häufigsten Abmahnungsgründe eingehen und anschließend erläutern, wie man sich bei einer Abmahnung verhalten soll und wie man Abmahnungen vermeiden kann.
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Die Betreiber von Redtube haben wie bereits angekündigt „etwas unternommen“ und gegen die Abmahnungen der Firma The Archive AG am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit darf The Archive AG erstmal keine Abmahnungen mehr verschicken, es sei denn, für den Nutzer ist erkennbar gewesen, dass es sich bei dem streitigen Werk um eine Raubkopie handelt. Das Gericht hat weiter festgestellt, und dies wird die Betroffenen sicherlich sehr freuen, dass alle bereits ausgesprochenen Abmahnungen unzulässig sind.