Die Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor in den Versicherungsverträgen war bis jetzt üblich. Diese Praxis diskriminiere Frauen und sei deshalb rechtswidrig, so der Europäische Gerichtshof heute. Infolge dessen müssen die Versicherer spätestens ab dem 21.12.2012 Unisex-Tarife anbieten.
EuGH, Urteil vom 01.03.2011, Az.: C-236/09
Anmerkung des Verfassers: Diese Entscheidung ist grundsätzlich zu begrüßen. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Versicherungsprämien in der Zukunft steigen werden. Dieses neue Risiko werden die Versicherer höchstwahrscheinlich an ihre Kunden weitergeben.