Wieder mal eine interessante Entscheidung zum Thema gemeinsames Sorgerecht.
Nach Ansicht des OLG Hamburg, Beschluss vom 22.05.2008 – 110 UF 45/07, ist für die Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts notwendig, dass die Eltern bei der Frage, ob für das Kind relevante Sachverhalte vorliegen, eine Einigung finden. Ist das nicht der Fall, so fehlt es nach Rechtsauffassung des Senats am Mindesmaß an Kommunikationsfähigkeit, die zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts notwendig ist.