Dass das Zusatz-Verkehrsschild mit der Schneeflocke in Verbindung mit einem „Temposchild“ bei Schnee die Autofahrer vor Gefahren und zu schnellem Fahren warnen soll, dürfte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein. Doch gilt diese Warnung auch wenn es nicht schneit? Mit dieser Frage müsste sich das Oberlandesgericht Hamm kürzlich beschäftigen; Az. 1 RBs 1254/14.
Was ist passiert?
Ein Autofahrer befuhr mit seinem PKW eine Bundesstraße. Am Tattag begrenzte ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen die zulässige Geschwindigkeit auf 80 km/h. Unter diesem Schild war zusätzlich das Zusatzschild mit der Schneeflocke angebracht. Bei einer Verkehrskontrolle der Polizei fiel der Betroffene auf, weil er mit 125 km/h fuhr. Das Amtsgericht ahndete diesen Verstoß mit 160 Euro und einem Monat Fahrverbot. Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Autofahrer mit der Begründung die Geschwindigkeitsübertretung von 45 km/h könne man ihm nicht zu Last legen, da an dem Tag keine winterlichen Verhältnisse geherrscht hätten.
Schneeflocke-Zusatzschild gilt auch wenn es nicht schneit
Die von dem Betroffenen erhobene Rechtsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Das Zusatzschild mit der Schneeflocke solle die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen. Der Hinweis bezwecke lediglich die Information und enthalte – anders als das Schild „bei Nässe“ – keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Verkehrsteilnehmer müssten die die Geschwindigkeit begrenzende Anordnung daher auch bei trockener Fahrbahn beachten, so das Gericht.