Eine Fluggesellschaft darf durch die Gestaltung Ihrer Rückerstattungsformulare ihre Kunden nicht davon abhalten bei stornierten Flügen Rückerstattungen zu verlangen.
In dem verhandelten Fall mussten die Kunden, die ihre Reise storniert haben, ein siebenseitiges Formular mit mehr als 50 Angaben ausfüllen und per Post ungeknickt und mit Original-Tickets zurücksenden. Außerdem wurde eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,50 € verlangt.
Die vielen Erfordernisse des Antrags seien ein erhebliches Hindernis für Fluggäste, ihr Geld zurück zu bekommen. Deshalb sei das Verhalten des Billigfliegers wettbewerbswidrig, so die Kölner Richter.
LG Köln Az.: 31 O 76/10