Auch das OVG Münster hat ein Grundsatzurteil zum Thema Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC´s getroffen.
Ein PC mit Internetzugang, der privat bereitgehalten wird, ist rundfunkgebührenpflichtig, denn ein internetfähiger Rechner ist ein sog. „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, so das OVG für das Land NRW.
(Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09)