Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Fluglotsen wirksam ist, wenn er mehrfach seine Pausen um 20 Minuten bis eine Stunde überzieht und dadurch sein Arbeitsplatz unbesetzt bleibt. Der Fluglotse hat allein „um seiner Bequemlichkeit zu frönen“, seinen Arbeitsplatz übermäßig lange verlassen und damit die Sicherheit des Luftverkehrs akut gefährdet. Damit hatte die Arbeitgeberin das Recht, den Kläger fristlos zu kündigen, so das Gericht.
Hessisches Landearbeitsgericht, Urteil vom 24.11.2010 Az.: 8 Sa 492/10