Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Mobilfunksendestation auch in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn es sich, was regelmäßig der Fall ist, um eine Nebenanlage handelt.
VG Koblenz, Urteil vom 01.03.2011 – 1 K 1099/10.KO.