Ein Vermieter darf auch nach einer nicht angekündigten Modernisierung die Miete erhöhen. Die Ankündigungspflicht solle es dem Mieter lediglich ermöglichen, sich auf die Bauarbeiten einzustellen. Die Befugnis des Vermieters, die Kosten der Modernisierung auf den Mieter umzulegen solle dadurch nicht eingeschränkt werden, so der BGH in einer heute verkündeten Entscheidung.
BGH, Urteil vom 02.03.2011, Az.: VIII ZR 164/10