...auch für Nichtjuristen

Kündigung wegen mangelnder Körperhygiene

Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat entschieden, dass die Kündigung eines bei der Denkmalbehörde beschäftigten Architekten zum Ende der Probezeit wegen mangelnder Körperhygiene rechtmäßig ist. Die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden, so die Kölner Richter.

 Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 25.03.2010, Az. 4 Ca 10458/09

Zurück

Mietanpassung bei Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel im sozialen Wohnungsbau

Nächster Beitrag

Mietminderung

1 Kommentar

  1. Martin

    Stinker müssen draußen bleiben :-))… Gut so !!!

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén