Grippe, Burnout, Unfall oder Rückenschmerzen? Wer von seinem Arzt krankgeschrieben wird, fühlt sich oft trotzdem fit genug um andere Dinge zu tun. Was man als Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung tun darf und was man bei besser lassen sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Erlaubt ist alles, was Genesung fördert
Eines vorab: wer von seinem Arzt krankgeschrieben wird, muss nicht unbedingt das Bett hüten, denn erlaubt ist alles, was die Genesung fördert. Im Umkehrschluss heißt es also, dass alle Tätigkeiten, die die Krankheit weiter verschlimmern oder die Genesung verzögern, zu unterlassen sind. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall droht sogar die fristlose Kündigung.
Krank geschrieben -Was darf ich, was darf ich nicht?
Reisen
Wer eine geplante Reise trotz Krankheit antreten möchte, sollte die Zustimmung desjenigen holen, der die Lohnfortzahlung leistet. Während der ersten 6 Wochen ist es der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse.
Sport
Je nach Sportart, kann dies die Genesung fördern aber auch verzögern oder gar weitere Gesundheitsschäden verursachen. Im Zweifel, beraten Sie sich bitte mit Ihrem Arzt.
Kneipenbesuch / Besuch der Freunde
Pauschal ist gegen einen Kneipenbesuch nichts einzuwenden, es sei den der Arzt hat Ihnen die strikte Bettruhe verordnet. Dann lieber nicht ! Gegen eine private Einladung ist pauschal auch nicht einzuwenden. Der Bogen dürfte jedoch überspannt sein wenn man während der Krankschreibung auf dem Bau oder im Garten der Freunde mitwerkelt.
Spazierengehen
Gegen einen Spaziergang dürfe in den meisten Fällen nicht einzuwenden sein. Frische Luft und Bewegung fördern bei vielen Krankheiten die Genesung.
Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen?
Bei einer Krankschreibung handelt es sich grundsätzlich um eine Prognose des Arztes. Eine zusätzliche „Gesundschreibung“ ist nicht notwendig, deshalb dürfen Sie arbeiten gehen, bevor „der gelbe Schein“ abgelaufen ist. Bevor Sie dies tun, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber und mit dem Arzt, ob dies wirklich angezeigt ist.
Darf der Chef erfahren was ich für eine Krankheit habe?
Grundsätzlich nicht. Der Arbeitgeber kann jedoch bei begründetem Verdacht, dass der Arbeitnehmer „blau“ macht, von ihm verlangen, sich vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse untersuchen zu lassen.
Darf mir der Chef während der Krankheit kündigen?
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht schützt die Krankheit nicht vor einer Kündigung. Damit die krankheitsbedingte Kündigung allerdings wirksam ist, verlangt die Rechtsprechung dass folgende drei Voraussetzungen vorliegen. Als erstes die negative Gesundheitsprognose. Es muss also bereits zum Zeitpunkt der Kündigung feststehen, dass weitere Ausfallzeiten des Arbeitnehmers im erheblichem Umfang folgen werden. Des Weiteren muss feststehen, dass die zu erwartenden Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Schließlich muss auch noch eine Interessenabwägung durchgeführt werden, die zu Gunsten des Arbeitgebers ausfällt. Im Ergebnis muss also feststehen, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen ist die Kündigung unwirksam.