Dass die Scheidungen nicht ganz günstig sind, ist allgemein bekannt. Daher beantragte die Eigentümerin einer ca. 90 qm großen Wohnung für ihre Scheidung die Prozesskostenhilfe. Ohne Erfolg ! Das OLG Saarbrücken ist der Ansicht, dass die Antragstellerin ihre große Wohnung notfalls verkaufen muss, um ihre Scheidung zu finanzieren. Jedenfalls sei es zumutbar, einen Kredit aufzunehmen und die Wohnung als Sicherheit anbieten, so das Gericht.
OLG Saarbrücken Beschluss vom 09.12.2010 Az.: 9 WF 113/10