Anscheinend nicht (mehr)! In dem Verfahren 251 C 28086/10 war das Amtsgericht München der Auffassung, dass  die Striche auf einem Bierdeckel leicht zu verfälschen sind und daher nicht aussagekräftig. Das Gericht griff stattdessen lieber auf drei Zeugen zurück. Übrigens: Nach der Beweisaufnahme einigten sich die Streitparteien, ohne dass der Richter ein Urteil sprechen musste.