Der Streit, ob ein beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ist, geht weiter !
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof meint ja. Auch außschließlich beruflich genutze PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig, auch wenn sie nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden.
Urteil vom 19.05.2009; Az.: 7 B 08.2922