Hartz4-Empfänger mit Eigenheim hat bei einer nicht mehr reparierbaren Haustür nur einen Anspruch auf eine günstige Tür aus dem Baumarkt. Wer als Eigenheimbesitzer Leistungen nach dem SGB II beziehe, habe zwar Anspruch auf Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses. Voraussetzung sei aber, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind, so das LSG Sachsen-Anhalt.
LSG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 03.01.2011, Az.: L 5 AS 423/09 B ER