Wie auch in der Vergangenheit, treten am Anfang des neuen Jahres zahlreiche Verordnungen und Gesetze in Kraft. In diesem Beitrag habe ich für Sie die wichtigsten Änderungen für Verbraucher zusammengefasst, die 2018 auf uns zukommen. Los geht´s!
Kindergeld
Familien mit Kindern können sich auf das neue Jahr freuen, denn das Kindergeld wird um zwei Euro für das erste und das zweite Kind erhört und beträgt jetzt 194 Euro. Für das dritte Kind beträgt das Kindergeld jetzt genau 200 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es 225 Euro.
Aus- und Einbaukosten bei defekter Ware
Einbauherd im Internetshop gekauft und das Ding ist nach kurzer Zeit defekt? Wer zahlt den Ausbau der defekten und nach der Neulieferung den Einbau der neugelieferten Ware? Diese Frage hat bisher für viel Ärger gesorgt: jetzt wohl nicht mehr, denn das Gesetzt schreibt jetzt vor, dass der Verkäufer sowohl für den Ausbau als auch für den Einbau aufzukommen hat.
Kein Zuschlag bei Kreditkartenzahlung
Wer bei einem Onlineshop mit seiner Kreditkarte zahlen wollte, musste bisher oft hohe Zuschläge für diese Zahlungsart entrichten. Ab jetzt nicht mehr, denn die Zuschläge sind jetzt verboten.
Arbeitsmittel und die Steuer
Im neuen Jahr kann man auch mehr Steuern sparen, denn ab sofort können Arbeitnehmer nämlich Arbeitsmittel bis zu einem Wert von 800 Euro netto direkt bei der Steuer als geringwertige Güter geltend machen.
Keine Geo-Sperre mehr
Ab März sind Geo-Sperren in der EU nicht mehr erlaubt. Kostenpflichtige Streamingdienste dürfen ihren Kunden bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland ihr Angebot nicht verwehren, solange sich der Kunde nur vorübergehend im EU-Ausland aufhält. Kostenlose Inhalte sind von dieser Regelung leider ausgenommen.
Das neue Reiserecht
Das neue Jahr bringt leider nicht nur Vorteile für den Verbraucher. So ändert sich ab Juli das Reiserecht. Ein Reisender darf danach bei Buchung einer Pauschalreise von der Reise erst dann kostenlos zurücktreten, wenn der Reiseveranstalter den Preis um mehr als 8% angehoben hat. Bisher waren es 5%.
Im Reiserecht gibt es auch eine Verbesserung; die Ansprüche aus den am Urlaubsort dokumentierten und angezeigten Reisemängeln müssen nicht mehr innerhalb eines Monats nach Rückkehr geltend gemacht werden. Jetzt hat man zwei Jahre Zeit.
Schnelle Überweisungen
Ab November 2018 werden in der EU sehr schnelle Überweisungen möglich sein, zumindest bei teilnehmenden Banken. Instant Payment macht es möglich an 365 Tagen im Jahr eine blitzschnelle Überweisung zu tätigen. Die überwiesenen Beträge werden binnen 10 Sekunden beim Empfänger ankommen.
Bettensteuer bei Airbnb
In einigen Städten wird die Bettensteuer fällig. Die privaten Vermieter, die ihre Wohnung über Airbnb anbieten, müssen ab sofort die Bettensteuer an ihre Gemeinden entrichten. Die Plattform übernimmt die Arbeit und leitet die fälligen Steuern direkt an die Kommunen ab.