Die am 01.01.1995 eingeführte Krankenversicherungskarte gehört schon bald der Vergangenheit an. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Passfoto soll zum 01. Januar 2014 die alte Krankenversicherungskarte ersetzen um die Qualität der medizinischen Behandlung zu verbessern. Was sich für den Patienten ändert und was die neue Gesundheitskarte alles noch kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wer noch keine Gesundheitskarte hat, sollte schnell handeln
Die meisten Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sind bereits im Besitz der elektronischen Gesundheitskarte, denn die Krankenkassen haben bereits im Oktober 2011 mit dem Austausch angefangen. Wer noch keine hat, sollte bald handeln und die eigene Krankenkasse um Austausch bitten. Für die Erstellung der neuen Gesundheitskarte benötigt die Krankenkasse ein Passfoto, denn die neue Gesundheitskarte wird nur noch mit dem Foto des Versicherten ausgestellt.
Geht es auch ohne Gesundheitskarte ?
Ganz ohne Gesundheitskarte geht es nicht. Die Ärzte können mit der Krankenkasse nur dann abrechnen, wenn die Gesundheitskarte bis zum Ende des Quartals eingelesen wurde. Sonst kann der Arzt nur noch eine Privatrechnung ausstellen. Wer die Gesundheitskarte vergessen hat, muss sie innerhalb von 10 Tagen beim Arzt nachreichen. In bestimmten Fällen dürfen die Ärzte Patienten ohne Gesundheitskarte sogar ablehnen. Dies gilt natürlich nicht, wenn es sich um einen Notfall handelt.
Gesundheitskarte kann noch mehr
Die elektronische Gesundheitskarte ist mit einem Chip ausgestattet. Auf diesem Chip sind bereits jetzt Name, Geburtsdatum sowie Versichertenstatus gespeichert. In Zukunft werden die Besitzer der Gesundheitskarte entscheiden können, ob sie weitere Informationen wie z.B. Blutgruppe, Vorerkrankungen oder Allergien gespeichert haben wollen, die im Notfall abgerufen werden können. Um den Missbrauch der Daten zu vermeiden, ist der Arzt nur im Notfall befugt, ohne Zustimmung des Patienten die Daten auszulesen.
Datenübertragung von Arzt zu Arzt
Geplant ist des weiteren, dass die Daten in der Zukunft über ein verschlüsseltes, vom Internet abgetrenntes Gesundheitsnetzwerk (Telematikinfrastruktur) übertragen werden können. Die Ärzte könnten dann ohne großen Aufwand Befunde austauschen um so immer auf dem neusten Stand zu sein. Diese Möglichkeit soll des weiteren teure und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden.
Übrigens, wissen Sie schon, dass es auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungsunterschiede gibt ? Welche Leistungen jede Krankenkasse anbieten muss ist zwar gesetzlich geregelt. Manche Kasse bieten ihren Versicherten darüber hinaus verschiedene Leistungsextras wie beispielsweise Kostenerstattung bei Präventionskursen oder Kostenübernahme bei alternativen Behandlungsmethoden. Hier bekommen Sie umfangreiche Informationen und Online-Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.