Ein junger Mann lieh sich öfters Sportwagen und filmte sich dabei wie er mit 180 km/h durch die Innenstadt fuhr. In Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen entdeckte die Polizei die Aufnahmen auf dem PC des Rasers und leitete sie weiter an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese entzog ihm daraufhin wegen fehlender charakterlicher Eignung den Führerschein. Er klagte dagegen; im Ergebnis jedoch ohne Erfolg. Bereits im Erörterungstermin vor dem VG Gelsenkirchen entschied er sich die Klage doch zurückzunehmen. Der Bescheid der Straßenverkehrsbehörde wurde damit bestandskräftig.