Das AG München hat entschieden, dass ein Mieter mit ausländischer Herkunft kein Recht hat eine Satellitenschüssel am Geländer einer Dachterrasse anzubringen, wenn in der Wohnung die Möglichkeit besteht, z.B. über einen Kabelanbieter fremdsprachige Programme aus der Heimat zu empfangen. Dem Mieter ist es zuzumuten, für die Anschaffung und den Betrieb der Empfangsvorrichtung monatlich bis zu 150 € aufzuwenden. Falls die Vermögensverhältnisse des Mieters dies nicht zulassen, so kann er im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf Informationsfreiheit, bei den Sozialbehörden diese monatlichen Mehrkosten als zusätzliche Leistung zu beantragen.
AG München, Urteil vom 02.10.2012, Az.: 473 C 12502/12