Ein LKW-Fahrer ärgerte sich darüber, dass er eine zusätzliche Tour machen musste; er wollte lieber Feierabend machen… In dem Streitgespräch drohte er dem Arbeitgeber gleich einen Arzt aufzusuchen und sich krankschreiben zu lassen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos. Zu Unrecht, meint das LAG Rheinland Pfalz. Die Drohung ist grundsätzlich ein wichtiger Kündigungsgrund; da der Kläger tatsächlich an einer Fußverletzung litt, sei die Rechtslage anders, so das Gericht.

LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 16.12.2010 – 10 Sa 308/10.