...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Verwaltungsrecht Seite 7 von 9

Keine doppelten GEZ-Gebühren

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Freiberufler keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen muss, wenn er beruflich einen internetfähigen Rechner benutzt und auf demselben Grundstück bereits Gebühren für ein privat genutztes Gerät entrichtet. Zwar sei auch der internetfähige PC nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich gebührenpflichtig, ohne dass es auf den tatsächlichen Rundfunkempfang ankäme. Vorliegend handelt es sich jedoch um ein Zweitgerät, das dem Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit unterfalle, so die Münchner Richter.

VGH München, Urteil vom 27.04.2011 – 7 BV 10.443.

Kein Führerschein im Ausland für Fahranfänger

Der Europäische Gerichtshof hat gestern den Führerscheintourismus bei Fahranfängern gestoppt. Ein im Ausland erworbener Führerschein sei nur dann gültig, wenn der Erwerber vorher mindestens sechs Monate im Ausstellungsland gelebt hat. Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt, so das Gericht.

EuGH, Urteil vom Urteil vom 19.05.2011 – C-184/10.

Floh- und Trödelmärkte am Sonn- und Feiertag unzulässig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Floh- oder Trödelmarkts an einem Sonn- oder Feiertag regelmäßig rechtlich nicht zulässig sei und die Klage einer Frohmarkveranstalterin abgewiesen, die eine Erlaubnis begehrte. Einer Genehmigung, einen Frohmarkt an einem Sonn- oder Feiertag zu veranstalten widerspricht das Feiertagsgesetz. Das wirtschaftliche Interesse der Klägerin, den Markt auch an einem arbeitsfreien Sonn- oder Feiertag durchzuführen, rechtfertige angesichts des Zwecks des Feiertagsgesetzes, dem Schutz der Arbeitsruhe, keine andere Beurteilung, so die Koblenzer Richter.

VG Koblenz, Urteil vom 04.04.2011 – 3 K 1586/10.KO.

Kein Bestandsschutz für Illegalbau

Das Saarländische OVG in Saarlouis hat entschieden, dass ein illegal errichtetes Gebäude (hier eine Lagerhalle) auch dann abgerissen werden muss, wenn die Behörde den Abriss erst nach vielen Jahren verlangt. Ein Baubestand, der nicht formell und materiell legal ist, genießt keinen unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuleitenden Schutz gegen spätere Rechtsänderungen, so das Gericht.

OVG Saarlouis, Beschluß vom 2.3.2011, 2 A 190/10

 

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