...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Verwaltungsrecht Seite 6 von 9

Ausschluss von der Schule nach Körperverletzung

Ein Schuler einer Berufsbildenden Schule, der eine Schlägerei anzettelt und dabei andere Schüler erheblich verletzt, kann dauerhaft von der Schule verwiesen werden. Die Schule dürfe ihre Schüler nicht dem Risiko aussetzen, ebenfalls Opfer solcher Übergriffe zu werden. Darüber hinaus gefährde ein weiterer Verbleib des Täters an der Schule auch den Unterrichtserfolg der anderen Schüler, weil deren Aufmerksamkeit durch die Anwesenheit eines unberechenbaren Mitschülers und die Angst vor dessen Verhalten beeinträchtigt werde, so das Gericht.

 VG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2011, Az.: 7 L 616/11

Zusatzbeitrag bei der CityBKK unzulässig

Eine Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt, muss ihre Mitglieder ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ein in kleingedrucktem verstecktes Gesetzeszitat ist nicht ausreichend. Die Erhebung der Erhöhung eines Zusatzbeitrages werde erst wirksam, wenn die Hinweispflicht bezüglich des Sonderkündigungsrechts erfüllt worden sei. Der Hinweis müsse klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein, so das Sozialgericht Berlin.

SG Berlin, Urteil vom 22.06.2011 Az.: S 73 KR 1635/10

Wann ist der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar?

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Schülerfahrtkosten in Rheinland-Pfalz nicht übernommen werden müssen, wenn  ein Fußweg von drei km zwischen der Wohnung und der Schule lediglich  Gefahren im Bereich des allgemeinen Lebensrisikos birgt.

VG Koblenz, Urteil vom 14.05.2011, Az.: 7 K 1327/10.KO

 

Landesbeamten erhalten keinen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Jahresurlaub

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Landesbeamter (hier ein Rechtsreferendar) keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Jahresurlaub erhält. Das Gericht war der Auffassung, dass es an einer landesrechtlichen Anspruchsgrundlage fehle.  Die Vorschriften der einschlägigen Urlaubsverordnung sähen einen finanziellen Ausgleich nicht vor, so das Gericht. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Berufung zugelassen.

VG Trier,  Urteil vom 10.05.2011 – 1 K 1550/10.TR.

Seite 6 von 9

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén